Krankenkassenabrechnung

 

Mit einer Zusatzversicherung werden die Behandlungskosten von den meisten Krankenkassen zu ca. 80% übernommen.

 

Der genaue Anteil der Kostenübernahme ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Eine persönliche Abklärung bei Ihrer Krankenkasse bringt hier die nötige Information.

 

Meine Praxis ist beim EMR, ASCA und der EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse) registriert. Somit werden die Kosten von den meisten Krankenkassen übernommen.

 

Das EMR (Erfahrungs Medizinisches Register) und die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) sind zwei unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stelle, die ein Qualitätslabel für die Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin vergibt.